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Freitag, November 10, 2017

Kindergeld... (Update)

Ludigel stellt Kindergeldantrag. Wird natürlich abgelehnt

OK, viele bekommen heute deutsche Sozialleistungen ohne je einen Cent eingezahlt zu haben. Es claro. Wenn ich nun aber einen Wohnsitz in Deutschland anmelde (Ende letzten Jahres gemacht) und mir Juniors deutsche Auslandsschule in Taiwan die Haare vom Kopf frisst, wird mein Antrag auf Kindergeld natürlich abgelehnt. Hatte ich auch nicht anders erwartet. Ich werde allerdings Einspruch erheben, denn die Ablehnung sagt:

a) (Ich müsse einen Wohnsitz in D haben ODER in D steuerpflichtig sein) UND (mit Junior im Ausland in gemeinsamer Wohnung leben) 
um Kindergeld zu bekommen.

b) Ich würde weder in D einen Wohnsitz haben noch dort steuerpflichtig sein.

Meiner Kenntnis nach ist (a) korrekt und daher müsste ich Kindergeld bekommen, denn ich erfülle sogar alle zwei Voraussetzungen vor dem UND und die dahinter auch noch.

- Ich bin seit Dez. 2016 in Deutschland gemeldet. Ich bewohne das Einfamilienhaus zu 1/4 räumlich und zu etwa 1/4 des Jahres zeitlich. Und habe 1/4 Eigentum daran.
- Daraus müsste sich die deutsche Steuerpflicht ergeben, auch wenn mein Taiwangehalt korrekt nach Deutsch-Taiwanischem Doppelbesteuerungsabkommen in Taiwan versteuert werden müsste.

Wenn die Kindergeldkasse also ablehnen will, bräuchten sie schon eine andere Begründung. Ich werde daher Einspruch erheben und Meldebescheinung aus Heimatstadt in D und (die wohl noch zu beantragende Steuerkarte) in Kopie belegen (Steuernummer habe ich natürlich schon).

Mal gucken wie es weiter geht.

INFO: Keinen Anspruch auf Kindergeld in Deutschland hat etwa, wer nur im Ausland lebt und in D keinen Wohnsitz hat und z.B. mangels Einkünften keine Steuern zahlt. In Fallballspielen wäre das so:

I) Hugo lebt in Taipei mit Frau Fanny Low und Sohn Hannes-Ashton. Arbeitet bei Gobbletec in Taipei. Keine Meldung in D, keine Einkünfte in D (reden wir mal nicht über Minizinsen unter Freibetrag*). => kein Kindergeld.

II) Hannes ist wie Hugo, hat sich aber von Frau (räumlich) getrennt und lebt wieder in Hannover. Junior lebt mit Frau im herrlichen Taipei. => kein Kindergeld (denke ich, weil keine gemeinsame Wohnung mit Junior).

III) Ludigel ist wie Hugo, ist aber in D gemeldet (bewohnt die Wohnung auch zeitweilig) und wird eine Steuererklärung wegen Zinseinkünften ausfüllen. Schon die Meldung ODER die steuerpflicht müsste meiner derzeitigen Kenntnis nach für Kindergeld ausreichen.

Selbst wenn man meine Wohnsituation so interpretieren würde, dass mein Hauptwohnsitz Taiwan ist müsste Meldung in D und faktisches Bewohnen einer Wohnung zu einem Teil des Jahres immer noch reichen für die Kindergeld- und Steuerpflicht.

* mir unklar, reicht aber sicher nicht für unbeschr. Einkommenssteuerpflicht, die man für Kindergeld bräuchte

UPDATE: Ist endgültig abgelehnt, es bliebe nur der Klageweg. U.a. behauptet die Familienkasse mein Sohn sei nie nach Deutschland eingereist, weil er keine Steuernummer habe. Eingereist ist er schon, nur eben auch wieder ausgereist und nur bei der Einreise gibt es keine Steuernummer, sondern nur bei der Anmeldung/dauerhaftem Aufenthalt. Wer für ein Kind das im Ausland lebt deutsches Kindergeld erhält schreibt das freundlicherweise in den Kommentaren oder schickt mir eine Email an kontakt@globalforeigner.com. Ich meine allerdings keine Fälle, bei denen jemand vortäuscht, das Kind lebe in Deutschland wenn das nicht der Fall ist. Den Weg gehe ich natürlich nicht.


1 Kommentar:

"Ludigel" hat gesagt…

Auch der Einspruch ist abgelehnt. Wenn man nicht "Allah Akbar" schreit gibt's keine Sozialleistungen mehr